Siehst Du - ein schönes Beispiel für die Verantwortung des Nutzers:
Du fragst das Navi nach dem Weg, erlaubst auch Autobahn (Wahl und somit Verantwortung des Nutzers).
Das Navi zeigt Dir den Weg, den es mit den zugelassenen Möglichkeiten per Routing möglichst nah ans Ziel finden kann. Das Ziel liegt aber zufällig auf der Autobahn, die der Nutzer ja erlaubt hat. Das Navi teilt aber keinesfalls mit, daß man dort anhalten soll, denn das liegt ebenfalls in der Verantwortung des Nutzers! Und wenn dieser Autobahn erlaubt, sollte er § 18 Abs. 8 StVO kennen und verantwortlich damit umgehen.
Du fragst das Navi nach dem Weg, erlaubst auch Autobahn (Wahl und somit Verantwortung des Nutzers).
Das Navi zeigt Dir den Weg, den es mit den zugelassenen Möglichkeiten per Routing möglichst nah ans Ziel finden kann. Das Ziel liegt aber zufällig auf der Autobahn, die der Nutzer ja erlaubt hat. Das Navi teilt aber keinesfalls mit, daß man dort anhalten soll, denn das liegt ebenfalls in der Verantwortung des Nutzers! Und wenn dieser Autobahn erlaubt, sollte er § 18 Abs. 8 StVO kennen und verantwortlich damit umgehen.

. Wenn Dir das die Sache Wert ist, ist es ja ok...